Beim
TIP gingen in letzter Zeit einige die für
eine Wahrscheinlichkeit der Beschwerden über
die Genehmigungs-Rückkehrwilligkeit
sprechen... und praktiken für Visa auf der
deutschen sich nur einen „dummen“
deut-Botschaft ein. In einem Brief wurde die
schen „Kaek“ (Kunden) als Visa-Botschaft
sogar als Rechtsverdreher be-beschaffer
auserkoren hat, um zeichnet und uns
gleichzeitig vorgeschrie-zunächst kostenlos
in das Land ben, diesen nicht vor Veröffentlichung
dem ihrer finanziellen Träume zu gelan-Konsul
zur Stellungnahme vorzulegen. gen, dort z. B.
im Dschungel einer Insofern kommt eine Veröffentlichung
für Großstadt unterzutauchen und geuns nicht
in Frage. Aber wir nehmen das wissen
unversteuerten Geschäften Problem auf und
handeln hier mal demons-im Rotlichtbereich
nachzugehen. So trativ so eine Visa-Prozedur
ab. Als etwas trifft natürlich keinesfalls für
Grundlagen dienen uns eine Gebrauchs-alle
Frauen zu, doch es hat sich anleitung unseres
fleißigen und fundier-anscheinend nach
Ansicht der zuten Posters im TIP-Leserforum
mit dem ständigen Behörden zu häufig
zuge-Indianernamen Kubo, des weiteren die
tragen. Unterlagen, die uns unser
diktatorischer So müssen dann im Endeffekt
Freund unter unannehmbaren Bedingun-leider
auch die Soliden und Anstängen zugeschickt
hat. digen unter den reisefreudigen
Wenn
du eine Thailänderin ein-Thaifrauen nun
darunter leiden, laden möchtest, mußt bzw.
solltest daß wohl zu viele schwarze Schafe du
dir erst einmal von ihr eine Kopie den Behörden
Probleme bereitet ihres Reisepasses zusenden
lassen. haben. Ob das der alleinige Grund Mit
diesen „technischen Daten“ für die in
letzter Zeit von vielen versehen, gehst du
dann zum Aus-beklagte starke Zurückhaltung
der länderamt, welches für deinen Botschaft
bei der Visavergabe ist, Wohnort zuständig
ist. weiß ich aber auch nicht. Vielleicht
Mit
den Verdienstbescheini-steckt noch zusätzlich
etwas andegungen der letzten 3 Monate be-res
dahinter. Unser deutscher waffnet, erklärst
du dem Sachbear-Pleitestaat will wohl auch
genau beiter oder der Sachbearbeiterin, wie
Thailand lieber Devisen brindie für deinen
Anfangsbuchstaben gende „Qualitätstouristen“
(..so
(z.
B. „M“ für Christoph Meier)nennt man die
schnellen und großzuständig ist, deinen
Wunsch, diese zügigen Geldbringer dort...),
als po-Thailänderin zu dir einzuladen.
tentielle Sozialhilfeempfänger.
Egal,
für wie lange du die Frau Aber nun nach
dieser kleinen einladen willst... Sie braucht
immer Exkursion in Sachen Botschaftsein
Schengen-Visum mit 90 Tagen
Entscheidungsspielraum weiter
Aufenthaltserlaubnis für diesen Be-mit den
notwendigen Schritten. such bei dir ... und
weil eine Thailän-Die vom Ausländeramt
abgederin, die von einem Deutschen stempelte
und beglaubigte Vereingeladen wird, in 99,99
Prozent pflichtungserklärung (...alles in der
aller Fälle sowieso nicht genug Geld Gebühr
enthalten) schickst du dann hat, um diesen
teuren Europa-Trip im Original zu deiner
Bekannten selbst zu finanzieren, mußt du eine
nach Thailand oder gibst ihr sie dort
Verpflichtungserklärung zur voll-selbst in
die Hand. ständigen Kostenübernahme auf Die
Frau geht dann mit ihrem einem dafür extra
zur Verfügung Reisepaß und deiner
Einladungserstehenden gebührenpflichtigen klärung
zur Deutschen Botschaft Formblatt (kostet ca.
20 Euro) abge-nach Bangkok. Dort muß sie 2
ausgeben. füllte Visaantrags-Formulare zur
Wenn
dein Lohn oder Gehalt Erteilung eines
Schengen-Visums nach Ansicht des Ausländeramtes
ausfüllen bzw. Abgeben -mit 2 hoch genug ist,
um dir das Vergnü-Paßfotos. Das
Antragsformular gen leisten zu können und
deine enthält 25 Punkte, die zu
beantworausreichend große Wohnung ten sind
... und das richtig, denn ebenfalls nicht vom
Sozialamt ge-sonst finden die Botschaftsleute
sponsert wird, hat das Ausländer-sehr schnell
wieder den passenden amt auch weiter nichts zu
meckern Grund, den Antrag abzulehnen. und
vermerkt das dementspre-Richtige
Einlader-Profis füllen chend auf dem
Dokument. diese Anträge für ihre Frauen
daher
Auf
der Verpflichtungserklä-lieber sauber und
ordentlich selbst rung ist auch noch die
extrem wich-aus, und die Frau unterschreibt
nur. tig gewordene Frage nach der Vor allem
sprechen sie die ganze
„Verwandtschaftsbeziehung mit Sache Punkt für
Punkt durch, denn dem Antragsteller“
vorhanden. die Frauen werden von den dafür
Früher
war das anscheinend speziell geschulten
Botschaftsnicht so wichtig, doch wenn heute
mitarbeitern nochmals mündlich die Botschaft
in Bangkok lt. Order auf Herz und Nieren geprüft.
Man des Auswärtigen Amtes den Ein-nennt das
„die Überprüfung der ladungstourismus
drosseln soll, so Rückkehrwilligkeit und der
Rückgut es eben geht, findet die Botschaft
kehrwahrscheinlichkeit“ . hier schon einmal
einen ganz belieb-Wenn da Zweifel auftauchen,
wird ten Ansatzpunkt, die Vergabe des der
Antrag gleich abgelehnt. Das ist Visums
abzulehnen. eine Ermessensentscheidung der
Wenn
jemand also z. B. eine Botschaft, gegen die
eine Thaifrau „wildfremde“ und mittellose
Ur-nicht klagen kann, sondern es gibt
laubsbekanntschaft aus Thailand dann noch die
Möglichkeit der „Reeinladen will, kann die
Botschaft monstration“ (nicht
Demonstratileicht zu der Erkenntnis kommen,
on). Das ist dann ein erneuter Verdaß die
Dame nicht genügend „feste such, der
Botschaft mit neuen „Be-Wurzeln“ in ihrem
Heimatland hat, weisen“ glaubhaft zu machen,
daß die Thaifrau auch wirklich in ihr Land
zurückkehren wird.
Man
kann sich bei der Deutschen Botschaft das
Visa-Antrags-formular herunterladen, um sich
darauf vorzubereiten, welche Fragen dort auf
eine für die Botschaft akzeptierbare Antwort
warten.
http://www.german-embassy.
or.th/german/rk/scheng.html
Über
die Entscheidung der Botschaft erhält deine
Bekannte (nicht du) dann nach mehr oder
weniger langer Zeit schriftlich Nachricht.
Dich wird man nur benachrichtigen, wenn ein
Ablehnungsgrund vorhanden ist, der deine
Person bzw. deine Angaben betrifft. Weil
solche Sachen aber über das Auswärtige Amt
in Berlin laufen, kommen negative Nachrichten
auch entsprechend zeitverzögert.
Allgemein
gesehen gilt aber immer noch die alte Regel:
Wo ein Wille ist, findet sich auch ein Weg.
Diese Wege zu finden, wird aber immer mehr zur
Aufgabe von ausgebufften Profis. Die holen
auch heute noch so viele Frauen, wie sie möchten
... und wofür sie es möchten. Wie das so läuft,
kann ich hier aber nicht erklären, sonst bekäme
ich dann vielleicht noch versehentlich den üblen
Ruf eines Ma-fia-Ratgebers... Das will ich natürlich
vermeiden, besonders dann, wenn finanziell
sowieso nichts dabei herausspringt und man
eventuell sogar später einen sogenannten
„Liebeskasper“ auf dem Gewissen hat, der
zufällig von einem importierten und
geehelichten professionellen Unschuldsengel
auch finanziell bis aufs Hemd ausgezogen wird
und später mit bekannt tatkräftiger Unterstützung
deutscher Gerichte als Scheidungskrüppel
unter Gleichgesinnten im Obdachlosenasyl
landet.
Soweit
unser brillanter Durchblicker Kubo. Nun wollen
wir noch die Entscheidungsgrundlage der
Botschaft veröffentlichen, nämlich den
Paragrafen 7 des Ausländergesetzes:
Erteilung
der Aufenthaltsgenehmigung in sonstigen Fällen
- (1)
-
Soweit
kein Anspruch auf Erteilung einer
Aufenthaltsgenehmigung besteht, kann Ausländern,
die in das Bundesgebiet einreisen ode sich
im Bundesgebiet aufhalten wollen, auf
Antrag eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt
werden.
- (2)
-
Die
Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel
versagt, wenn
1.
ein Ausweisungsgrund vorliegt,
-
der
Ausländer seinen Lebensunter-halt
einschließlich ausreichenden
Krankenversicherungsschutzes nicht aus
eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen
oder sonstigen eigenen Mitteln, aus
Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen
oder Dritten, aus Stipendien, Umschulungs-
oder Ausbildungsbeihilfen, aus
Arbeitslosengeld oder sonstigen auf einer
Beitragsleistung beruhenden öffentlichen
Mitteln bestreiten kann oder
-
der
Aufenthalt des Ausländers aus einem
sonstigen Grunde Interessen der
Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt
oder gefährdet.
(3)
Absatz 2 Steht der Erteilung eines Visums
ausschließlich für den Zweck der Durchreise
durch das Bundesgebiet (Tran-sit-Visum) nicht
entgegen, wenn die Ausreise des Ausländers
gesichert ist und die Durchreise Interessen
der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt.
Und
hier ein Formular, in dem der Antragsteller über
die Ablehnung seines Antrages und die Gründe
informiert wird.
Das
Zutreffende wird je nach Sachlage angekreuzt.
Die Informationen dafür werden aus
sprachlichen Gründen bei der Inquisition
durch Thai-Angestellte der Botschaft
ermittelt. Diese Inquisition ist aufgrund der
hohen Wahrscheinlichkeit, belogen zu werden,
schon sehr berechtigt, kann natürlich auch in
einigen Fällen die Grenzen der Menschenrechte
berühren. Beschwerden hierüber sind uns
ebenfalls in einigen Fällen zugegangen, die
wir an die Botschaft weitergeleitet haben.
Hier wurde uns versichert, daß die
betreffenden Damen weder bestechlich sind noch
ihre persönlichen Machtgelüste an den
Antragstellerinnen ausleben. Hier also das
Formular, welches wir fast tupfengleich
abschrieben:
Das
beantragte Visum konnte aus folgendem
Grund/folgenden Gründen (Zutreffendes ist
angekreuzt) nicht erteilt werden:
Die
Botschaft hat Ihre persönlichen Belange gegen
das öffentliche Interesse an der Einhaltung
der Einreisevorschriften abgewogen und dabei
im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung etwaige
vorhergehende Reisen in die Schengener oder
vergleichbare Staaten berücksichtigt. Soweit
enge Familienangehörige besucht werden
sollen, hat auch dieser Umstand ausdrückliche
Berücksichtigung gefunden. Es besteht jedoch
im Ergebnis dieser Prüfung die hinreichende
Wahrscheinlichkeit, daß Sie das Gebiet der
Bundesrepublik Deutschland und der anderen
Schengener Staaten mit Ablauf der Gültigkeit
eines Ihnen erteilten Besuchsvisums nicht
wieder verlassen. Nach Auffassung der
Botschaft überwiegen daher die öffentlichen
Belange Ihre privaten Interessen (Paragraf 7
Abs. 1 AuslG). Dies Umstände, die im
folgenden hinsichtlich ihrer wesentlichen
Elemente erläutert werden:
Sie
haben keinen glaubhaften Nachweis vorgelegt,
daß Sie ein regelmäßiges Einkommen aus
einem festen Beschäftigungsverhältnis oder
aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen.
Es besteht daher kein wirtschaftlicher oder
finanzieller Anreiz für Sie, nach Thailand
zurück zu kehren.
Es
wurden auch keine sonstigen wirtschaftlichen
Aspekte für eine Rückkehr glaubhaft gemacht,
z. B.: eigener Grundbesitz, sonstiges in
Thailand belegenes Vermögen, langjährige
Bankverbindung etc.
Sie
verfügen auch über keine erkennbare familiäre
Verwurzelung, die die Annahme rechtfertigte,
daß Sie nach Ihrem beabsichtigten Aufenthalt
in Deutschland nach Thailand zurückkehrten.
Sie sind nicht verheiratet oder leben in
Trennung. Sie haben keine eigenen minderjährigen
Kinder, die bei Ihnen im Haushalt leben und
welche die Betreuung durch Sie bedürften. Bei
Personen in Ihrem Alter ist im übrigen davon
auszugehen, daß Eltern und Geschwister nicht
mehr als Bezugsperson im engeren Sinne in
Betracht kommen.
Hinweis:
Sollte die Botschaft das Visum nicht erteilt
haben, nur weil keine Nachweise über die
bestehenden Bindungen in Thailand vorgelegt
wurden, so kann ein neuer Antrag gestellt
werden. Dieser neue Antrag hat aber nur dann
Aussicht auf Erfolg, wenn entsprechende
Nachweise (z.
B.
geburts-, Heiratsurkunden, Gewerbe-lizenz,
Arbeitgebernachweis, Grundbesitzurkunde)
erbracht werden. Die Dokumente müssen echt
und glaubwürdig sein.
Sonstiges/Bemerkungen
Jetzt
wurde die Botschaft von dem besagten
Leserbriefschreiber beschuldigt, den
Antragstellerinnen strafbaren Handlungen zu
unterstellen, indem sie das Visum ablehnt,
weil „kein Vermögen, keine minderjährigen
Kinder oder keine Eltern“ vorhanden sind.
Das sei eine "unglaubliche
Menschenrechtsverletzung". Selbst der
gute Roy als bekannter Anwalt der Heimatlosen
und Entrechteten kann hier diesen Tatbestand
nicht feststellen und will zur Klärung auch
nicht die Botschaft belästigen. Wir sind
gespannt auf die Zuschriften unserer Leser.
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