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 Visa Bestimmungen Deutschland

Wie erhält meine Freundin ein deutsches Visum ?  

 

Beim TIP gingen in letzter Zeit einige die für eine Wahrscheinlichkeit der Beschwerden über die Genehmigungs-Rückkehrwilligkeit sprechen... und praktiken für Visa auf der deutschen sich nur einen „dummen“ deut-Botschaft ein. In einem Brief wurde die schen „Kaek“ (Kunden) als Visa-Botschaft sogar als Rechtsverdreher be-beschaffer auserkoren hat, um zeichnet und uns gleichzeitig vorgeschrie-zunächst kostenlos in das Land ben, diesen nicht vor Veröffentlichung dem ihrer finanziellen Träume zu gelan-Konsul zur Stellungnahme vorzulegen. gen, dort z. B. im Dschungel einer Insofern kommt eine Veröffentlichung für Großstadt unterzutauchen und geuns nicht in Frage. Aber wir nehmen das wissen unversteuerten Geschäften Problem auf und handeln hier mal demons-im Rotlichtbereich nachzugehen. So trativ so eine Visa-Prozedur ab. Als etwas trifft natürlich keinesfalls für Grundlagen dienen uns eine Gebrauchs-alle Frauen zu, doch es hat sich anleitung unseres fleißigen und fundier-anscheinend nach Ansicht der zuten Posters im TIP-Leserforum mit dem ständigen Behörden zu häufig zuge-Indianernamen Kubo, des weiteren die tragen. Unterlagen, die uns unser diktatorischer So müssen dann im Endeffekt Freund unter unannehmbaren Bedingun-leider auch die Soliden und Anstängen zugeschickt hat. digen unter den reisefreudigen

Wenn du eine Thailänderin ein-Thaifrauen nun darunter leiden, laden möchtest, mußt bzw. solltest daß wohl zu viele schwarze Schafe du dir erst einmal von ihr eine Kopie den Behörden Probleme bereitet ihres Reisepasses zusenden lassen. haben. Ob das der alleinige Grund Mit diesen „technischen Daten“ für die in letzter Zeit von vielen versehen, gehst du dann zum Aus-beklagte starke Zurückhaltung der länderamt, welches für deinen Botschaft bei der Visavergabe ist, Wohnort zuständig ist. weiß ich aber auch nicht. Vielleicht

Mit den Verdienstbescheini-steckt noch zusätzlich etwas andegungen der letzten 3 Monate be-res dahinter. Unser deutscher waffnet, erklärst du dem Sachbear-Pleitestaat will wohl auch genau beiter oder der Sachbearbeiterin, wie Thailand lieber Devisen brindie für deinen Anfangsbuchstaben gende „Qualitätstouristen“ (..so

(z. B. „M“ für Christoph Meier)nennt man die schnellen und großzuständig ist, deinen Wunsch, diese zügigen Geldbringer dort...), als po-Thailänderin zu dir einzuladen. tentielle Sozialhilfeempfänger.

Egal, für wie lange du die Frau Aber nun nach dieser kleinen einladen willst... Sie braucht immer Exkursion in Sachen Botschaftsein Schengen-Visum mit 90 Tagen Entscheidungsspielraum weiter Aufenthaltserlaubnis für diesen Be-mit den notwendigen Schritten. such bei dir ... und weil eine Thailän-Die vom Ausländeramt abgederin, die von einem Deutschen stempelte und beglaubigte Vereingeladen wird, in 99,99 Prozent pflichtungserklärung (...alles in der aller Fälle sowieso nicht genug Geld Gebühr enthalten) schickst du dann hat, um diesen teuren Europa-Trip im Original zu deiner Bekannten selbst zu finanzieren, mußt du eine nach Thailand oder gibst ihr sie dort Verpflichtungserklärung zur voll-selbst in die Hand. ständigen Kostenübernahme auf Die Frau geht dann mit ihrem einem dafür extra zur Verfügung Reisepaß und deiner Einladungserstehenden gebührenpflichtigen klärung zur Deutschen Botschaft Formblatt (kostet ca. 20 Euro) abge-nach Bangkok. Dort muß sie 2 ausgeben. füllte Visaantrags-Formulare zur

Wenn dein Lohn oder Gehalt Erteilung eines Schengen-Visums nach Ansicht des Ausländeramtes ausfüllen bzw. Abgeben -mit 2 hoch genug ist, um dir das Vergnü-Paßfotos. Das Antragsformular gen leisten zu können und deine enthält 25 Punkte, die zu beantworausreichend große Wohnung ten sind ... und das richtig, denn ebenfalls nicht vom Sozialamt ge-sonst finden die Botschaftsleute sponsert wird, hat das Ausländer-sehr schnell wieder den passenden amt auch weiter nichts zu meckern Grund, den Antrag abzulehnen. und vermerkt das dementspre-Richtige Einlader-Profis füllen chend auf dem Dokument. diese Anträge für ihre Frauen daher

Auf der Verpflichtungserklä-lieber sauber und ordentlich selbst rung ist auch noch die extrem wich-aus, und die Frau unterschreibt nur. tig gewordene Frage nach der Vor allem sprechen sie die ganze „Verwandtschaftsbeziehung mit Sache Punkt für Punkt durch, denn dem Antragsteller“ vorhanden. die Frauen werden von den dafür

Früher war das anscheinend speziell geschulten Botschaftsnicht so wichtig, doch wenn heute mitarbeitern nochmals mündlich die Botschaft in Bangkok lt. Order auf Herz und Nieren geprüft. Man des Auswärtigen Amtes den Ein-nennt das „die Überprüfung der ladungstourismus drosseln soll, so Rückkehrwilligkeit und der Rückgut es eben geht, findet die Botschaft kehrwahrscheinlichkeit“ . hier schon einmal einen ganz belieb-Wenn da Zweifel auftauchen, wird ten Ansatzpunkt, die Vergabe des der Antrag gleich abgelehnt. Das ist Visums abzulehnen. eine Ermessensentscheidung der

Wenn jemand also z. B. eine Botschaft, gegen die eine Thaifrau „wildfremde“ und mittellose Ur-nicht klagen kann, sondern es gibt laubsbekanntschaft aus Thailand dann noch die Möglichkeit der „Reeinladen will, kann die Botschaft monstration“ (nicht Demonstratileicht zu der Erkenntnis kommen, on). Das ist dann ein erneuter Verdaß die Dame nicht genügend „feste such, der Botschaft mit neuen „Be-Wurzeln“ in ihrem Heimatland hat, weisen“ glaubhaft zu machen, daß die Thaifrau auch wirklich in ihr Land zurückkehren wird.

Man kann sich bei der Deutschen Botschaft das Visa-Antrags-formular herunterladen, um sich darauf vorzubereiten, welche Fragen dort auf eine für die Botschaft akzeptierbare Antwort warten.

http://www.german-embassy. or.th/german/rk/scheng.html

Über die Entscheidung der Botschaft erhält deine Bekannte (nicht du) dann nach mehr oder weniger langer Zeit schriftlich Nachricht. Dich wird man nur benachrichtigen, wenn ein Ablehnungsgrund vorhanden ist, der deine Person bzw. deine Angaben betrifft. Weil solche Sachen aber über das Auswärtige Amt in Berlin laufen, kommen negative Nachrichten auch entsprechend zeitverzögert.

Allgemein gesehen gilt aber immer noch die alte Regel: Wo ein Wille ist, findet sich auch ein Weg. Diese Wege zu finden, wird aber immer mehr zur Aufgabe von ausgebufften Profis. Die holen auch heute noch so viele Frauen, wie sie möchten ... und wofür sie es möchten. Wie das so läuft, kann ich hier aber nicht erklären, sonst bekäme ich dann vielleicht noch versehentlich den üblen Ruf eines Ma-fia-Ratgebers... Das will ich natürlich vermeiden, besonders dann, wenn finanziell sowieso nichts dabei herausspringt und man eventuell sogar später einen sogenannten „Liebeskasper“ auf dem Gewissen hat, der zufällig von einem importierten und geehelichten professionellen Unschuldsengel auch finanziell bis aufs Hemd ausgezogen wird und später mit bekannt tatkräftiger Unterstützung deutscher Gerichte als Scheidungskrüppel unter Gleichgesinnten im Obdachlosenasyl landet.

Soweit unser brillanter Durchblicker Kubo. Nun wollen wir noch die Entscheidungsgrundlage der Botschaft veröffentlichen, nämlich den Paragrafen 7 des Ausländergesetzes:

Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in sonstigen Fällen

(1)

Soweit kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung besteht, kann Ausländern, die in das Bundesgebiet einreisen ode sich im Bundesgebiet aufhalten wollen, auf Antrag eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

(2)

Die Aufenthaltsgenehmigung wird in der Regel versagt, wenn

1. ein Ausweisungsgrund vorliegt,

  1. der Ausländer seinen Lebensunter-halt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes nicht aus eigener Erwerbstätigkeit, eigenem Vermögen oder sonstigen eigenen Mitteln, aus Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen oder Dritten, aus Stipendien, Umschulungs- oder Ausbildungsbeihilfen, aus Arbeitslosengeld oder sonstigen auf einer Beitragsleistung beruhenden öffentlichen Mitteln bestreiten kann oder

  2. der Aufenthalt des Ausländers aus  einem sonstigen Grunde Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

(3) Absatz 2 Steht der Erteilung eines Visums ausschließlich für den Zweck der Durchreise durch das Bundesgebiet (Tran-sit-Visum) nicht entgegen, wenn die Ausreise des Ausländers gesichert ist und die Durchreise Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt.

Und hier ein Formular, in dem der Antragsteller über die Ablehnung seines Antrages und die Gründe informiert wird.

Das Zutreffende wird je nach Sachlage angekreuzt. Die Informationen dafür werden aus sprachlichen Gründen bei der Inquisition durch Thai-Angestellte der Botschaft ermittelt. Diese Inquisition ist aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, belogen zu werden, schon sehr berechtigt, kann natürlich auch in einigen Fällen die Grenzen der Menschenrechte berühren. Beschwerden hierüber sind uns ebenfalls in einigen Fällen zugegangen, die wir an die Botschaft weitergeleitet haben. Hier wurde uns versichert, daß die betreffenden Damen weder bestechlich sind noch ihre persönlichen Machtgelüste an den Antragstellerinnen ausleben. Hier also das Formular, welches wir fast tupfengleich abschrieben:

Das beantragte Visum konnte aus folgendem Grund/folgenden Gründen (Zutreffendes ist angekreuzt) nicht erteilt werden:

Die Botschaft hat Ihre persönlichen Belange gegen das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Einreisevorschriften abgewogen und dabei im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung etwaige vorhergehende Reisen in die Schengener oder vergleichbare Staaten berücksichtigt. Soweit enge Familienangehörige besucht werden sollen, hat auch dieser Umstand ausdrückliche Berücksichtigung gefunden. Es besteht jedoch im Ergebnis dieser Prüfung die hinreichende Wahrscheinlichkeit, daß Sie das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der anderen Schengener Staaten mit Ablauf der Gültigkeit eines Ihnen erteilten Besuchsvisums nicht wieder verlassen. Nach Auffassung der Botschaft überwiegen daher die öffentlichen Belange Ihre privaten Interessen (Paragraf 7 Abs. 1 AuslG). Dies Umstände, die im folgenden hinsichtlich ihrer wesentlichen Elemente erläutert werden:

Sie haben keinen glaubhaften Nachweis vorgelegt, daß Sie ein regelmäßiges Einkommen aus einem festen Beschäftigungsverhältnis oder aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen. Es besteht daher kein wirtschaftlicher oder finanzieller Anreiz für Sie, nach Thailand zurück zu kehren.

Es wurden auch keine sonstigen wirtschaftlichen Aspekte für eine Rückkehr glaubhaft gemacht, z. B.: eigener Grundbesitz, sonstiges in Thailand belegenes Vermögen, langjährige Bankverbindung etc.

Sie verfügen auch über keine erkennbare familiäre Verwurzelung, die die Annahme rechtfertigte, daß Sie nach Ihrem beabsichtigten Aufenthalt in Deutschland nach Thailand zurückkehrten. Sie sind nicht verheiratet oder leben in Trennung. Sie haben keine eigenen minderjährigen Kinder, die bei Ihnen im Haushalt leben und welche die Betreuung durch Sie bedürften. Bei Personen in Ihrem Alter ist im übrigen davon auszugehen, daß Eltern und Geschwister nicht mehr als Bezugsperson im engeren Sinne in Betracht kommen.

Hinweis: Sollte die Botschaft das Visum nicht erteilt haben, nur weil keine Nachweise über die bestehenden Bindungen in Thailand vorgelegt wurden, so kann ein neuer Antrag gestellt werden. Dieser neue Antrag hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn entsprechende Nachweise (z.

B. geburts-, Heiratsurkunden, Gewerbe-lizenz, Arbeitgebernachweis, Grundbesitzurkunde) erbracht werden. Die Dokumente müssen echt und glaubwürdig sein.

Sonstiges/Bemerkungen

Jetzt wurde die Botschaft von dem besagten Leserbriefschreiber beschuldigt, den Antragstellerinnen strafbaren Handlungen zu unterstellen, indem sie das Visum ablehnt, weil „kein Vermögen, keine minderjährigen Kinder oder keine Eltern“ vorhanden sind. Das sei eine "unglaubliche Menschenrechtsverletzung". Selbst der gute Roy als bekannter Anwalt der Heimatlosen und Entrechteten kann hier diesen Tatbestand nicht feststellen und will zur Klärung auch nicht die Botschaft belästigen. Wir sind gespannt auf die Zuschriften unserer Leser.

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