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 • Thailand Einreise & Visa

Thailand Einreisebestimmungen ...
(Alle Angaben sind ohne Gewähr!)

UPDATE - Aktuelle Reiseinformationen, Bangkok, 11.01.2023 +++ Entgegen Meldungen am vergangenen Wochenende ist nun doch kein Impfnachweis bei der Einreise nach Thailand nötig +++ Es sind alle Corona Maßnahmen beendet und für Deutsche 45 Tage Visa freier Urlaub möglich ! +++ Thailands stellvertretender Premierminister und Minister für öffentliche Gesundheit, Anutin Charnvirakul und die thailändische Tourismusbehörde (TAT) bestätigten am Montag (9. Januar 2023): „Ausländische Touristen müssen bei der Einreise nach  Thailand keinen Impfnachweis vorlegen.“ (Quelle: Bangkok Post). +++

Bangkok, 22. Dezember 2022 - Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre. 

Reisende werden dann visapflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.

Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig. 

Für Einreisen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 wurde dieser Zeitraum auf maximal 45 Tage ausgeweitet.

Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.

Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.

Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen Einwanderungsbehörden unter www.immigration.go.th/en/

(Quelle: Auswaertiges-Amt.de)

Thailand Covid19 Touristische Einreise
Bangkok, 01. Oktober 2022 - Wie die thailändischen Tourismusbehörde (TAT) am 25. September 2022 offiziell mitteilt ist die Einreise in das Königreich Thailand ist ab Oktober 2022 wieder sehr einfach ohne Impfung oder Test und ab jetzt bis vorerst 31. März 2023 für 45 Tage Visafrei möglich. Wer also in Bangkok einreist muss am Flughafen weder einen Corona-Impfnachweis noch Test nachweisen. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer Touristen ist der Aufenthalt bis 45 Tage OHNE Visa möglich (Visa on Arrival / VOA). Bisher waren es nur 30 Tage. Für längeren Aufenthalt gelten die üblichen VISA Regelungen zur Einreise nach Thailand. +++ Link → Thailand VISA Bestimmungen
Weitere Details zu den neuen Einreisebedingungen unter www.thailandtourismus.de
Bangkok 17. 08. 2022: Die Touristenzahlen in Thailand steigen mit den vereinfachten Einreisebestimmungen wieder kontinuierlich an. Wie die Thailändische Tourismusbehörde (TAT) bekannt gab, sind 2022 bis Mitte August, knapp 4 Millionen ausländische Touristen offiziell eingereist. Die meisten touristischen Einreisen erfolgten dabei über die Flughäfen Bangkok Suvarnabhumi, Don Mueang und Phuket sowie über die Grenzübergänge in Nongkai im Nordosten und Songkhla im Süden aus diesen zehn Ländern:
1. Malaysia: 525.000
2. Indien: 395.000
3. Laos: 218.000
4. Singapur: 214.000
5. Großbritannien: 193.000
6. Deutschland: 177.000 
7. Russland: 161.000
8. Indien: 157.000
9. USA: 98.000
10. China: 96.000
Zum Vergleich: Im Jahr 2021 reisten aufgrund der Corona Pandemie nur 428.000 Touristen nach Thailand. Im Jahr 2019 waren es noch 40 Millionen, davon fast 11 Millionen Besucher aus China. Laut dem Finanzministerium in Bangkok erwartet Thailand bis zum Ende des laufenden Jahres 2022 insgesamt bis zu 10 Millionen Urlauber. 
 

Einreise-, Visum- & Aufenthaltsbestimmungen

 

Visumfreier Aufenthalt:  

Für die Einreise nach Thailand brauchen deutsche Staatsbürger, Österreicher und Schweizer Bürger einen Reisepass (Vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass), der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist. Für deutsche Staatsbürger, Österreicher und Schweizer ist für touristische Aufenthalte bis zu 45 Tagen bei Einreise per Luftweg und bis zu 15 Tagen bei Einreise per Landweg kein Visum in Thailand erforderlich. →  weiter lesen

Reisepässe Deutschland und Schweiz

Wichtig: Für den Visafreien 45 Tage Aufenthalt müssen Sie ein Rückflugticket vorweisen können!

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Informationen über Deutschland und Thailand sowie über die Serviceleistungen der deutschen Botschaft Bangkok

Kontakt Deutsche Botschaft Bangkok

Adresse: Deutsche Botschaft in Bangkok / Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road    Bangkok 10120
Tel.: (0066-2) 287 9000    Fax: (0066-2) 287 1776 Kanzlei
oder (0066-2) 285 6232 Rechts- und Konsularreferat

→ Webseite der Deutsche Botschaft in Thailand (Bangkok)

Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Visa können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. 
Termine erhalten Sie werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 ausschließlich über das Call-Center unter der Telefonnummer 1900 222 343.

In akuten Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Botschaft unter (00661) 845-6224

Aktuelle Hinweise zur Lage finden Sie auch auf der Facebook Seite der Deutschen Botschaft.

Unterkünfte & Hotels in der Nähe der Deutschen Botschaft  →  Bangkok Hotels Sathorn Road

Aktuelles:
  • Die Deutsche Botschaft wird anlässlich der Weihnachtsfeiertage vom 24.-26. Dezember 2022 geschlossen bleiben.
  • Das Büro von Honorarkonsul Rudolf Hofer in Pattaya ist vom 24. Dezember 2022 bis zum 01. Januar 2023 geschlossen.
  • Das Büro des Honorarkonsuls Sebastian-Justus Schmidt ist vom 24.12.2022 bis 02.01.2023 geschlossen.
  • Das Büro der Honorarkonsulin Anette Jimenez-Höchstetter in Phuket ist vom 24.12.2022 bis 01.01.2023 geschlossen.
  • Wichtiger Hinweis für Rentenempfänger/-innen: für 2022 ist eine Bestätigung der Lebensbescheinigung wieder erforderlich.
  • Neuer Service für Visa zur Familienzusammenführung! Ab 14.02.2022 haben Sie die Möglichkeit, Visa zur Familienzusammenführung, bei dem externen Dienstleister VFS Global in Bangkok zu beantragen. Termine werden ab sofort schnell und unkompliziert vergeben.
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Wichtige Telefonnummern in Thailand für Touristen

Außenministerium in Bangkok:   +66 (0) 2575-1023
TAT Thailänd Fremdenverkehrsamt:   1672
Thai Tourist Police:   1155
Thai Airways International (THAI):   +66 (0) 2356-1111
Suvarnabhumi Airport:   +66 (0) 2132-1888
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30.07.2022

Passvorschriften

Für den normalen touristischen Aufenthalt von einer Dauer bis 45 Tagen  ist für deutsche Staatsangehörige in Thailand kein Visum erforderlich. 

Voraussetzung dafür ist:

1. Ein gültiger deutscher Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), dessen verbleibende Gültigkeitsdauer am Einreisetag noch mindestens sechs Monate betragen muss.

2. Ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket aus Thailand innerhalb von 45 Tagen.

Beachten Sie also, dass Reisende visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.

Detaillierte Informationen über die Länder, die vom Einreisevisum befreit sind oder für die ein “Visa on Arrival” möglich ist, finden Sie auf der der Homepage der Thailändischen Botschaft in Berlin unter:
→  www.thaiembassy.de

Diese 45 Tage Aufenthaltsberechtigung wird nicht verlängert, es muss ein → Visum beantragt werden. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass möglich. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem Jahr 2012 nicht mehr gültig.  

Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten Visums.

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19.11.2020  

90 Tage Visa für Thailand

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert. 

Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte Visa berechtigen im Regelfall unabhängig von der Art der Einreise zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tage. Touristenvisa können einmalig um 30 Tage verlängert werden. Deutsche, die beabsichtigen, sich länger in Thailand aufzuhalten, benötigen ein „Non Immigrant“ Visum.

Das Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird darauf hingewiesen, dass das Visum keine Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem Reisenden lediglich die Einreise nach Thailand ermöglicht Die eigentliche Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der Einreise von dem zuständigen thailändischen Passbeamten in Form eines Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig von der Art des Visums, das von der thailändischen Auslandsvertretung erteilt wird, werden bei der Einreise Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer erteilt:

Touristen-Visum 60 Tage Aufenthalt  

Thailand Visa Antrag Download Visum

PDF Visum Antrag

Non-lmmigrant-Visum 90 Tage Aufenthalt

Die Visa Beantragung kann frühestens 3 Monate vor Einreise erfolgen.

Für die einzelnen Visa werden folgende Gebühren erhoben
(entsprechend dem Einwanderungsgesetz, Stand 09/2016)

Visa-Art

Aufenthalts-
dauer

Gebühr

Einreisen

Gültigkeit 
ab Ausstellung

Tourist-Visa

60 Tage

30 €

1

90 Tage

60 Tage

150 €

mehrfach

180 Tage

Non-Immigrant

90 Tage

60 €

1

  90 Tage

Non-Immigrant

90 Tage

150 €

mehrfach

365 Tage

Sofern ein Aufenthalt über die vorgenannten Zeiträume hinaus erforderlich wird, muß eine Verlängerung vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis persönlich entweder beim Immigration Office (Royal Thai Police Department, Soi Suan Phlu) in Bangkok oder dem jeweiligen Immigration Office am Aufenthaltsort beantragt werden. Ausländer, die über eine Daueraufenthaltserlaubnis in Thailand verfügen, können auf Wunsch eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu eine Arbeitserlaubnis beim Labour Department beantragen.

Ausländische Ehegatten thailändischer Staatsangehöriger können bei der "Immigration Commission" eine Daueraufenthaltserlaubnis beantragen. Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen sind im einzelnen in der nachfolgenden Aufstellung benannt. Es besteht kein besonderes Verfahren für die Kategorien der Antragsteller.

Die Gebühren für eine Daueraufenthaltserlaubnis betragen 2.000 Baht pro Person.  → Auswandern nach Thailand

 

Adressen zur Visum Erteilung für Thailand in Deutschland:

Königlich Thailändische Botschaft 
Lepsiusstr. 64-66    12163 Berlin
Bearbeitungszeit von der Konsularabteilung : 09.00 – 13.00 Uhr
Telephone Nr. 030-79481 117   Fax Nr. 030-79481-118   
Hinweise zur Visaerteilung
Homepage: www.thaiembassy.de  E-mail : consular@thaiembassy.de

Konsularische Vertretungen erteilen auch Visa:

Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Kennedyallee 109 60596   Frankfurt/Main 
Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698 68 228 
Mo.-Fr. 9 - 13.00 Uhr 

Königlich Thailändisches Honoralgeneralkosulat in Essen 
Christopstr. 18      2045130 Essen
Tel: (0201) 95979334   Fax: (0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr   Fr. 14.00 – 17.00 Uhr

Koeniglich Thailaendisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg
An der Alster 85     20099 Hamburg 
Tel: (040) 24839118 Fax: (040) 24839206 
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr 

Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstr. 13      80639 München 
Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711 80 
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr  Für Bayern, Sachsen

Koeniglich Thailaendisches Honorarkonsulat Stuttgart
Pforzheimer Strasse 381     70499 Stuttgart
Tel: 0711-226 4844    Fax: 0711-226 4856

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28.05.2019

Änderung der thailändischen Einreisebestimmungen

Einwanderungsbehörde Thailands ändert Bestimmungen für Mehrfacheinreisen (Visa Run).

Gemäß einer Veröffentlichung der thailändischen Einwanderungsbehörde sind die Grenzkontrollstellen mit sofortiger Wirkung angewiesen, Mehrfachein- und Ausreisen durch die ein dauerhafter Aufenthalt erreicht werden soll (Langzeittouristen Visa-run) nicht mehr zu bewilligen.
Ausländer, die Thailand auf dem Landweg über den Grenzübergängen zu Kambodscha, Laos , Myanmar, Malaysia einreisen erhalten nur noch maximal ein 15 Tage Visum.  ( www.thaiembassy.de/de/visa )

Ausländer mit einem gültigen "Non-Immigrant" Business-Visum ("B-Visum"), Ausbildungs-Visum ("ED-Visum) oder Ruhestandvisum ("Retirement Visum") für Thailand sowie Urlauber mit einem 30-Tage "Visa on Arrival" sind davon nicht betroffen.  

Ab August 2019 soll diese Regelung auch für Mehrfacheinreisen auf dem Luftweg gelten. Ausnahmen sind für touristische Zwecke möglich.

Vor der Einreise nach Thailand muss jeder Reisende eine Registrierungskarte mit seinen persönlichen Daten und dem geplanten Reiseziel (Hotelname) ausfüllen. Bei den meisten internationalen Airlines erhalten Sie diese Karte bereits im Flugzeug. Das Einreiseformular besteht aus zwei Teilen:
1. der „Einreisekarte“ (Arrival Card) und 
2. der „Ausreisekarte“ (Departure Card).

Arrival Card

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01.12.2018

Auswandern nach Thailand 

Verfahren zur Beantragung einer Daueraufenthaltserlaubnis

Ausländer dürfen in das Königreich Thailand nur mit einem Nicht- Einwanderungsvisum einreisen. Dieses Visum sollte mindestens einen vorübergehenden Aufenthalt von drei Jahren erlauben. Wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer weniger als 3 Jahre beträgt, kann die Immigration Commission den Einzelfall und seine Gründe prüfen.

Ausländer beantragen ein Einwanderungsvisum bei einer thailändischen Botschaft oder einem thailändischen Konsulat im Ausland.

Rentner in Thailand

Von Rentnern, Beamten oder Angestellten im Ruhestand sind folgende Unterlagen zu erbringen:

  • Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

  • Bestätigungsbrief von der Botschaft oder dem Konsulat seines Staates

  • Nachweis über die Geldüberweisungen, die ein sorgenfreies Leben für den Rest des Lebens ermöglichen

  • Bestätigungsbrief von der früheren Behörde oder Firma

  • Polizeiliches Führungszeugnis.

Nun die oft gestellte Frage der Farangs (Ausländer):

Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Thailand 

Wieviel Geld man braucht um nach Thailand auszuwandern hängt sicher von einigen Faktoren wie der persönlichen Lebensweise, Wohnort usw. ab.

Mit rund 800.- im Monat und einer günstigen Wohnung abseits der Urlaubsorte kommt man spartanischer Lebensweise und Meidung des Nachtlebens einigermaßen hin. Ab etwa 1.200.- Euro lebt man schon ganz gut in Thailand.

Um jedoch als Ausländer ein Jahresvisum (Non Immigrant "O - A" Visum / Kosten: 150.- € Visagebühr) von der thailändischen Immigrationsbehörde zu bekommen muss man entweder rund 1.600,- Euro (65.000,- Baht) im Monat regelmäßiges Einkommen (Pension, Rente, Mieteinnahmen etc./ kein Hartz 4!) auf dem Konto nachweisen. Die zweite Variante ist auf einem Konto in Thailand rund 20.000 Euro (80.0000,- Baht) Vermögen dauerhaft jährlich nachzuweisen.

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01.10.2022 

Arbeiten in Thailand

Erteilung einer Arbeitserlaubnis in Thailand:  

Falls ein Ausländer ein Gewerbe betreiben oder arbeiten möchte, muss er die folgenden Unterlagen zu Verfügung haben:

  • Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

  • Arbeitserlaubnis vom Labour Department  

  • Bestätigungsbrief von der betreffenden Gewerbeorganisation

  • Nachweis über Berufseignung oder Erfahrung

  • Organisationsplan, der alle Positionen der in der Firma angestellten Personen angibt, einschließlich der Anzahl der Ausländer Vertragsurkunde und Bestimmungen der Firma, Bürgschaftsbrief über die Urkunde der Registrierung, Name der Teilhaber und Firmenvermögen Nachweis über Zahlung der Firmensteuer und Verzeichnis der letzten 3 Jahre (falls zutreffend) 

  • Nachweis über eine Kaution von nicht weniger als 100 000 Baht, die bei einer Handelsbank in Thailand hinterlegt ist

  • Arbeitsvertrag

  • Brief über Auftrag vom Hauptsitz der Firma im Ausland 

  • Polizeiliches Führungszeugnis 

Fachkräfte oder Berater

haben die in Punkt A. angegebenen Unterlagen vorzulegen sowie zusätzlich einen Nachweis über berufliche Eignung, der von dem betreffenden Berufsverband, der Thai Botschaft, dem Konsulat oder dem Notar beglaubigt ist.

Missionare oder Evangelisten benötigen folgende Unterlagen:

  • Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

  • Arbeitserlaubnis vom Labour Department 

  • Nachweis über Berufseignung 
    Nachweis über Erfahrung als Missionar von mindestens 5 Jahren 

  • Bestätigungsbrief von der Mission des Antragstellers in Thailand 

  • Bestätigungsbrief von der Botschaft seines Staates

  • Bestätigungsbrief von dem Ministerium für Religiöse Angelegenheiten 

  • Polizeiliches Führungszeugnis

Zu Visaanträgen bei Fällen, in denen Unterhalt durch einen Einwohner Thailands oder Unterhalt für einen Einwohner Thailands gegeben werden soll, sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Nachweis der Elternschaft

  • Nachweis über die Ehe 

  • Nachweis über die Beziehung

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

Bei Antrag, eine thailändische Ehefrau zu unterhalten oder Unterhalt von einem thailändischen Ehemann zu bekommen, sind folgende Unterlagen vorzulegen

  • Ärztliche Bescheinigung von einem staatlichen Krankenhaus

  • Nachweis über die Ehe

  • Bei Kindern Geburtsurkunde, Familienregister oder amtlicher Personalausweis, der den Eltern ausgestellt wurde

  • Polizeiliches Führungszeugnis

 

Für die einzelnen Visa werden folgende Gebühren erhoben (entsprechend dem Einwanderungsgesetz, Stand 2015))

300 Baht

Tourist Visum

500 Baht Nicht-Einwanderungsvisum
500 Baht Einwanderungsvisum
Lesetipp: Digitale Nomaden – Arbeiten in Thailand

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01.10. 2016

Thailand verschärft Visabestimmungen für "Langzeit" Touristen

Seit 1. Oktober 2016 müssen in Thailand alle Ausländer welche drei Monatsvisa in Folge im Pass haben, für mindestens drei Monate das Land verlassen

Bangkok 17.9.16: Auf Tausende Aussteiger und Pensionisten aus dem Westen kommt das Ende der paradiesischen Zustände in Thailand zu.  Mit Stichtag 1. Oktober verschärft die Regierung nämlich die Einreisegesetze. Betroffen sind auch viele Deutsche, Österreicher und Schweizer welche in Thailand leben.  Nur rund die Hälfte davon ist legal in Thailand angemeldet.
Durch die Neuregelung können Touristenvisa nicht mehr endlos verlängert werden. Thailand will damit unter anderem gegen seinen Ruf angehen, wegen lascher Einreisegesetze ein Magnet für Kriminelle aus aller Welt zu sein.  Viele Ausländer würden auch "soziale Probleme schaffen", sagt Einwanderungschef Suwat Thamrongsrisakul, und nicht wenige arbeiteten ohne gültige Papiere.

Bisher haben Ausländer aus 41 Nationen bei der Einreise automatisch ein Monatsvisum erhalten, das beliebig verlängert werden konnte, solange man das Königreich alle 30 Tage kurz verließ.

Die Folge: "Visa run"  Die VISA RUNNERS wurden mit klimatisierten Bussen in organisierten Tagesreisen an die Grenze zu Kambodscha, Laos, Burma oder Malaysia gekarrt. 
Dort überquerten sie kurz zu Fuß die Grenze und erhielten bei der Rückkehr ein neues Monatsvisum. Gemäß den Gesetzesänderungen muss jeder Ausländer, der drei Monatsvisa in Folge im Pass hat, für drei Monate das Land verlassen.

Keine Visa Verschärfung gibts es hingegen für Familien-, Arbeits-, Senioren- oder reguläre Touristenvis. Wer ordentliche Papiere vorlegt, normal Urlaub macht oder Steuern zahlt, bleibt im Königreich Thailand herzlich willkommen. 

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01.01.2015

Einschränkende Bestimmungen für Ausländer

Die für die Einreise von Ausländern geltenden Bestimmungen werden jetzt schärfer angewendet, da die für die Einwanderung festgesetzten Quoten häufig überschritten werden.

Hier von sind in erster Linie die Ausländer betroffen, die in Verletzung der Einreisebestimmungen als Inhaber von Touristenvisen in Thailand einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen sind. Dies will das Alien Occupation Law VO Nr. 322 vom 13. 12. 1972 einschränken.

Die Entscheidung über jeden Einreiseantrag liegt ausschließlich im Ermessen der thailändischen Regierung. Keinesfalls sollten voreilig Arbeitsverhältnisse gekündigt, Hab und Cut verkauft oder Schiffs- oder Flugpassagen angezahlt werden.  

Für Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Thailand aufhalten, gilt seit dem 30. 05. 1979 Meldepflicht. Die schriftliche Aufenthaltsmeldung muss innerhalb von 7 Tagen bei den thailändischen Einwanderungsbehörden eingereicht und bei längerem Aufenthalt im Abstand von jeweils 90 Tagen wiederholt werden. Wer die Meldung unterlässt, hat mit einer erheblichen Geldstrafe zu rechnen. Meldeformulare werden von den Behörden in Bangkok ausgegeben. Diese Bestimmung gilt auch für Geschäftsleute, die eine einjährige Aufenthaltserlaubnis bereits erhalten haben. 

Das Thailändische Innenministerium hat in einer Verordnung festgelegt, dass Ausländern die Einreise verweigert werden kann, wenn sie unziemlich gekleidet sind. Gemäß den Richtlinien ist die unziemliche Kleidung wie folgt charakterisiert: Tragen eines ärmellosen Unterhemdes oder einer Jacke ohne Unterwäsche; Tragen von Shorts in anstößiger Weise; Tragen von Slippern oder Holzschuhen, außer in den Fällen, wo sie als Teil seiner oder ihrer Nationaltracht angesehen werden können; Tragen von unordentlichen und schmutzigen langen Haaren in anstößiger Form gekleidet sein und einen unordentlichen Eindruck machen. Die Verordnung stützt sich auf das Einwanderungsgesetz von 1979.

→  Lebenshaltungskosten in Thailand

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Impfvorschriften

Reisende bei Ankunft innerhalb von sechs Tagen nach Verlassen oder Durchreise von Infektionsgebieten müssen eine Impfung gegen Gelbfieber nachweisen.

Zu empfehlen ist weiter eine Impfung gegen Typhus und Paratyphus. Die erforderlichen Impfungen sind im internationalen Impfpass einzutragen. Es ist ratsam, sich jeweils nach dem z.Z. gültigen Stand der Impfvorschriften zu erkundigen, da diese sich beim unvorhergesehenen Auftreten neuer Infektionsherde rasch ändern können.

Mit dem gleichen Flugzeug weiterreisende Passagiere sind vom Impfzwang befreit. Der Flughafen Bangkok besitzt eine direkte Transitzone. 

→  Reisemedizinische Hinweise Thailand - Malaria Impfungen

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Devisen Bestimmungen (Currency Regulations)

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Ausländische Besucher können Fremdwährungsbeträge in unbegrenzter Höhe ein- und wieder ausführen. Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von US$ 20.000,- übersteigen, deklarieren.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von THB 50.000,- bzw. THB 500.000,- (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren.

Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

→ Währung, Thai-Baht Wechselkurs Rechner, Geldwechsel

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Zoll Bestimmungen (Customs regulations)

Deutsche Botschaft Bangkok - Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok - 9 South Sathorn Road - Bangkok 10120 Auswärtiges Amt Thailand
Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z. B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.

Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls unter →  zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen..
→  Besondere Zollvorschriften für Thailand
→  Besondere strafrechtliche Vorschriften in Thailand
→  Private Einfuhren von Marken Fälschungen

Foreign exchange Foreign visitors can implement foreign currency amounts in unlimited height of in and again. The national currency “Baht” can be introduced for an unlimited period, be implemented however only up to a height of 20.000 Baht per person without prior permission. Caution is required before counterfeit money in circulation present. It is recommended to exchange money only in authorized exchange offices. 

Foreign visitors can introduce to the entry any amounts of foreign currency or other foreign currencies to Thailand. With the crossing the border the brought foreign currencies (cheque, traveler's cheque can be explained etc.) again. Nevertheless, the exportation of foreign bank notes or coins is limited to a Höchstbetrag in the equivalent of 10,000 US $ per person. Higher cash sums can be explained only if they have been declared before with the entry. The import of Thai currency is limited to 2,000 Baht per person or 4,000 Baht per family with family passport. With the crossing the border may be explained without previous approval no more as 500 Baht per person or 1,000 Baht per family with family passport.

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Weitere Themen:

German Embassy Bangkok - Thailand Visum Information

AKTUELLE INFORMATIONEN 
der deutschen Botschaft in Bangkok 

01.08.2021 

Warnung: Harte Strafen bei "Overstay in Thailand"

Wer als Tourist einfach länger als 30 Tage sich in Thailand aufhält ohne ein Visa zu beantragen bekommt richtig Ärger. Was früher 500 Baht am Tag kostete wird heute hart bestraft. Zitat "Auswärtiges Amt": "Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre".

 

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17-Tage Inselhopping im Samui-Archipel vom langen Sandstrand Koh Samui zur Full-Moon-Party Insel Koh Phangan und nach dem Kayaking im Ang Thong Marinenationalpark zum Taucher- und Schnorchlerparadies Koh Tao.
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Reisebeschreibung Inselhopping mit Südseefeeling: Koh Adang, Koh Lipe, Koh Mook, Koh Lipe, Koh Ngai und Koh Kradan.
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