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Thailand Einreise
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Einreisebestimmungen & Visa
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(Alle Angaben sind ohne Gewähr!)
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Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 60 Tagen ist für deutsche Staatsbürger kein Visum erforderlich.
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Der Reisepass muss während der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
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Bei der Einreise müssen Rück- oder Weiterreisetickets vorgelegt werden können.
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Eine einmalige Verlängerung um weitere 30 Tage kann für einen touristischen Aufenthalt vor Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer beim thailändischen Bureau of Immigration beantragt werden.
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Digitale Einreisekarte
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(Update
22.05.2025))
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Ab 1. Mai 2025 müssen alle Nicht-Thailänder vor ihrer Einreise nach Thailand eine digitale Einreisekarte
(Thailand Digital Arrival Card,
TDAC) online ausfüllen. Die TDAC ersetzt die bisherige papierbasierte Einreisekarte TM.6 und ermöglicht es Reisenden, ihre Einreise- und Gesundheitsinformationen elektronisch zu übermitteln.
Das Formular ist 3 Tage ( 72 Stunden) vor Einreise online auszufüllen. Die Bestätigungsmail ist an der Grenze vorzuzeigen.
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Weiterführende
Informationen
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Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen
für Daueraufenthalt (Rentner, Ehepartner,
Arbeitserlaubnis, etc) erhalten Sie bei den
folgenden Behörden:
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Deutsche Botschaft in
Bangkok
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Adresse:
Deutsche Botschaft in Bangkok / Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road Bangkok 10120
Tel.: (0066-2) 287 9000
Fax: (0066-2) 287 1776 Kanzlei
oder (0066-2) 285 6232 Rechts- und Konsularreferat
→
Webseite der
Deutsche Botschaft in
Thailand (Bangkok)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Visa können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Termine erhalten Sie werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 ausschließlich über das Call-Center unter der Telefonnummer 1900 222 343.
In akuten Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Botschaft unter (00661) 845-6224
Aktuelle
Hinweise zur Lage finden Sie auch auf
der Facebook
Seite der Deutschen Botschaft. Unterkünfte & Hotels in der Nähe der Deutschen Botschaft
→
Bangkok
Hotels Sathorn Road
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Schweizer
Botschaft in Bangkok
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→
Österreichische Botschaft Bangkok
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→
British
Embassy Thailand
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→
US
Embassy Thailand
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Thailändische Botschaft in Deutschland
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Königlich
Thailändische Botschaft
Lepsiusstr. 64-66, 12163 Berlin
Bearbeitungszeit von der
Konsularabteilung : 09.00 – 13.00 Uhr
Telephone Nr. 030-79481 117
Fax Nr. 030-79481-118
→ Hinweise
zur Visaerteilung
Homepage: www.thaiembassy.de E-mail
: consular@thaiembassy.de
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Konsularische
Vertretungen von Thailand erteilen auch Visa:
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Königlich
Thailändisches Generalkonsulat in
Frankfurt
Kennedyallee 109,
60596 Frankfurt/Main
Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698
68 228
Mo.-Fr. 9 - 13.00 Uhr
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Königlich Thailändisches
Honoralgeneralkosulat in Essen
Christopstr.
18, 2045130
Essen
Tel: (0201) 95979334 Fax:
(0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
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Koeniglich
Thailaendisches Honorargeneralkonsulat
in Hamburg
An der Alster
85, 20099
Hamburg
Tel: (040) 24839118 Fax: (040)
24839206
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
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Königlich
Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstr.
13, 80639
München
Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711
80
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Für
Bayern, Sachsen
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Koeniglich
Thailaendisches Honorarkonsulat
Stuttgart
Pforzheimer Strasse 381, 70499 Stuttgart
Tel: 0711-226 4844
Fax: 0711-226 4856
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Wichtige Telefonnummern für Touristen
in Thailand
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Außenministerium
in Bangkok: |
+66
(0) 2575-1023 |
TAT
Thailänd
Fremdenverkehrsamt: |
1672 |
Thai
Tourist
Police: |
1155 |
Thai
Airways International
(THAI): |
+66
(0) 2356-1111 |
Suvarnabhumi
Airport: |
+66
(0) 2132-1888 |
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Warnung: Harte Strafen bei "Overstay in Thailand"
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Wer als Tourist einfach länger als 30 Tage sich in Thailand aufhält ohne ein Visa zu beantragen bekommt richtig Ärger. Was früher 500 Baht am Tag kostete wird heute hart bestraft. Zitat "Auswärtiges Amt": "Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre".
Mehr dazu im → Archiv
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